Nachstehend finden Sie die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB), die den Verkauf jedes unserer Produkte regeln und die mit der Übermittlung der BESTELLUNG an unsere Büros, auch stillschweigend und auch gemäß Art. 1341 des ital. Zivilgesetzbuch, als gelesen und akzeptiert gelten.
Glamora betrachtet einen Verkauf als abgeschlossen, wenn die AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (AB) an den Endkunden gesendet wird, entsprechend der üblichen Geschäftspraxis:
1) ANFORDERUNG DES KOSTENVORANSCHLAGS durch den Kunden
2) Glamoras ANGEBOT (schriftlich)
3) BESTELLUNG des Kunden
4) AB von Glamora (schriftlich)
4a) VERSENDEN DER AB AN DEN KUNDEN
4b) PRODUKTIONSBEGINN GEMÄSS AB
VERTRAGLICHE REGELUNGEN. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf der in der AB angegebenen GLAMORA-Produkte, unter Ausschluss von Mengen, Dienstleistungen, Zubehör und/oder Produkten, die nicht ausdrücklich in der AB beschrieben sind. Sie regeln den Erstkauf durch den Kunden und jeden weiteren Kauf, auch nach einiger Zeit, und können nur durch die Neuauflage der AGB von Glamora oder durch besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien aufgehoben oder geändert werden.
ENDVERBRAUCHER. Ist der Kunde Endverbraucher, berühren diese AGB nicht seine Rechte gemäß der Gesetzesverordnung 206/2005 (ital. Verbraucherschutzgesetz) und den damit verbundenen Vorschriften.
GESCHÄFTSKUNDE. Handelt der Kunde im Rahmen seiner beruflichen und/oder gewerblichen Tätigkeit, so entstehen alle Verpflichtungen und Rechte nur zwischen den Vertragsparteien, unter Ausschluss jeglicher weiterer Verkäufe der Kette und/oder jeglichen Verkaufs des Geschäftskunden an den Endkunden. Dies gilt für jede Erfüllung (auch steuerlicher Art), Garantie, Verfall oder Verjährung. Glamora übernimmt nicht und kann keinerlei Verpflichtungen gegenüber dritten Endkunden übernehmen, gegenüber denen der Geschäftskunde als Verkäufer die gesetzlichen Verpflichtungen hat und haftet, wenn er Qualität und Eigenschaften der Produkte verspricht, die Glamora nicht anbietet.
PREIS. Die im von Glamora übermittelten Angebot angegebenen Verkaufspreise haben Vorrang vor allen anderen Preisangaben, unabhängig davon, ob sie sich auf den Glamora-Katalog oder auf das Angebot von Vertretern oder Händlern beziehen, auch wenn diese autorisiert sind.
ERMÄSSIGUNGEN. Rabatte, die in der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG auf einzelne Positionen und Auftragszeilen angegeben sind, müssen im Rahmen des gesamten vorgeschlagenen Geschäftsvorgangs bewertet werden und können nicht einzeln bewertet oder repliziert werden.
ZAHLUNG. Zahlungsort ist der Sitz von Glamora in Sassuolo (Provinz Modena), der auch für Bankwechsel oder Quittungen, Akkreditive, Wechsel usw. zu verwenden ist. Die Nichtzahlung oder der Zahlungsverzug aus welchem Grund auch immer berechtigt Glamora, unbeschadet jeder anderen Maßnahme, die Vorauszahlung der restlichen Lieferungen zu verlangen und/oder die laufenden Lieferungen auszusetzen und/oder die Ausführung von Bestellungen zu annullieren, auch gemäß Art. 1460 des italienischen Zivilgesetzbuches, wobei ab sofort jeder Anspruch auf Schadenersatz oder Sonstiges vom Kunden nicht mehr besteht. Gegen Glamora kann keine Ausnahme zur Verzögerung oder Vermeidung der Zahlung geltend gemacht werden, mit Ausnahme von Nichtigkeit, Vertragsauflösung oder Rücktritt.
LIEFERUNG AB WERK Der Verkauf von Glamora-Produkten erfolgt ab Werk, d.h. die Pflichterfüllung durch Glamora erfolgt mit der Lieferung des Produkts an den Spediteur. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltende INCOTERM-Klausel. Die Lieferung gilt auch dann als Ab Werk, wenn Glamora im Namen des Kunden und auf dessen Wunsch einen Spediteur vorsieht und somit als einfacher Vermittler agiert.
LIEFERBEDINGUNGEN. DRINGLICHKEIT. Die Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung angegeben und sind Richtwerte, die sich je nach Feiertagen, außergewöhnlichen oder gelegentlichen Ereignissen und Produktionsbedarf verschieben können. Eine dringende Lieferung des Produkts und/oder innerhalb einer strikten Frist muss zum Zeitpunkt der Anforderung des Kostenvoranschlags klar und schriftlich bei Glamora angefordert und von Glamora in der Auftragsbestätigung ausdrücklich akzeptiert werden.
ERHALT DES PRODUKTS. Zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts ist der Kunde verpflichtet, die Übereinstimmung mit dem Modell und den Mengen gemäß der Auftragsbestätigung und der freigegebenen grafischen Simulation unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Meldungen über eine Nichtübereinstimmung müssen spätestens am achten Tag nach der Lieferung schriftlich erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen.
VERWENDUNG DES PRODUKTS. Es ist nicht gestattet, Glamora-Produkte für Werbezwecke, wie z.B. für das Einrichten von Fotosets, die Dekoration von Umgebungen oder die Vorbereitung von Hintergründen für Produktwerbung zu kaufen und/oder zu verwenden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von Glamora Srl vor. Andernfalls wird Glamora Srl direkt, auch vorsorglich, die Beseitigung der unerlaubten Handlungen veranlassen sowie eine Entschädigung für etwaige Schäden einfordern.
TOLERANZEN BEI FARBE UND TEXTUR. Farb- und Strukturabweichungen zwischen dem Endprodukt und dem zuvor zur Verfügung gestellten Muster bzw. Prototyp sind nicht als Produktionsfehler zu betrachten und können daher nicht reklamiert werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Unterschiede, die innerhalb derselben Charge eines Auftrags auftreten. Diese Toleranzen sind als intrinsische Merkmale des normalen Digitaldrucksystems zu betrachten, bei dem der Produktionsprozess und die Besonderheit der verwendeten Materialien zu leichten Farb- und Texturabweichungen führen können, die die Qualität, die Eigenschaften und das ästhetische Aussehen des Endprodukts nicht beeinträchtigen. Glamora betont, dass es nicht möglich ist, eine exakte Farbübereinstimmung zwischen Designs, die auf verschiedenen Materialien gedruckt wurden, zu garantieren, da die Farbe und das Designergebnis durch die spezifischen Eigenschaften des gewählten Materials beeinflusst werden.
PRODUKTDARSTELLUNG. Aufgrund von Unterschieden in der Farbwiedergabe durch Internet-Navigationssoftware und/oder Darstellungsschemata ist es nicht möglich, eine perfekte Darstellung der Produkte auf unserer Website zu garantieren. Die Darstellung von Farben und Bildern auf unseren Online- und Offline-Werbekanälen sollte als rein indikativ betrachtet werden und kann nicht als endgültiger Beweis für die Farbe oder Textur des Produkts verwendet werden, da sie nicht in der Lage ist, die Oberflächenbedingungen, die Umgebung und die Beleuchtung, in der das Produkt vom Kunden angewendet wird, genau zu replizieren.
MESSUNGEN. Die korrekte Vermessung der zu verkleidenden Wände ist Grundbedingung und wesentlich für die Gestaltung und den Erfolg der Wandverkleidung. Die Vermessung und die korrekte Übermittlung der Maße an Glamora liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Wenn Messungen, Daten und Informationen falsch sind, haftet Glamora nicht für Mängel oder Abweichungen des Produkts oder für Schäden jeglicher Art.
GARANTIE. Glamora erklärt, dass die Produkte den für die entsprechende Produktkategorie geltenden italienischen und EU-Normen entsprechen. Glamora erklärt, dass die Produkte dazu bestimmt sind, die Funktion von Einrichtungszubehör und/oder Innendekoration zu erfüllen. Glamora bestätigt, dass die technischen Eigenschaften des Produkts den Angaben im jeweiligen technischen Datenblatt entsprechen. Unbeschadet dessen, was unter „ERHALT DES PRODUKTS“ angegeben ist, müssen alle Ansprüche wegen Produktmängeln innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung und in jedem Fall vor der Anbringung an den Firmensitz von Glamora Srl in Sassuolo (MO), Via Berna weitergeleitet werden, ansonsten droht die Verwirkung der Ansprüche. Die Anbringung des Materials impliziert den Verzicht auf die Verkaufsgarantie. Im Falle von Unstimmigkeiten muss der Kunde Glamora Srl die Möglichkeit geben, das tatsächliche Vorhandensein des Mangels und dessen Ausmaß zu überprüfen, auch durch die Zusendung von Fotografien und/oder Mustern des beanstandeten Produkts, falls von Glamora gewünscht. Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Mängel und/oder Verschlechterungen und/oder Änderungen, die nicht auf Glamora, zurückzuführen sind, einschließlich:
Die Verlegung von Glamora-Wandverkleidungen auf anderen als den in den offiziellen Verlegeanleitungen oder -videos des Unternehmens angegebenen Untergründen (wie z. B.: Holz, Laminat, Metall, Harz o. ä.) oder für andere als die für die Wandverkleidung vorgesehenen Verwendungszwecke (wie z. B.: Fußbodenverlegung, Türen, Paneele, Außenbereiche o. ä.) führt zum Verlust jeglicher Garantieansprüche seitens des Käufers unter Ausschluss jeglicher vertraglicher oder außervertraglicher Haftung seitens der Firma Glamora Srl. Diese kann für eventuelle Produktmängel und/oder deren Nichtkonformität nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall erfolgt der Verkauf des Produkts auf Risiko des Käufers und es kann keine Verpflichtung oder Garantie seitens der Glamora Srl entstehen.
Unbeschadet des Vorstehenden kann die Glamora Srl nach Mitteilung der technischen Merkmale der Verlegeflächen aus reinen Kulanzgründen und ohne jegliche Haftung auf Ihre Anfrage hin Vorschläge für die Behandlung der von Ihnen genannten Unterlagen unterbreiten. Im Falle einer Bitte Ihrerseits um Vorschläge und/oder einer nachfolgenden Bestellung gilt das Vorstehende als den Parteien bekannt und wird von Ihnen ausdrücklich anerkannt und akzeptiert.
GLAMORA PRODUKTFÖRDERUNG. Die Förderung von Glamora-Produkten innerhalb von E-Commerce-Bereichen ist ausschließlich den Partnerhändlern vorbehalten, die über eine vollständige Bemusterung der Unternehmenswerbematerialien verfügen. Ausserdem unterliegt diese Befugnis bestimmten Einschränkungen und erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung seitens Glamora. Die Offenlegung von Produktpreisen innerhalb von E-Commerce-Bereichen ist unter keinen Umständen gestattet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Integrität und Qualität der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten und sowohl die Partner als auch die Endverbraucher zu schützen.
KAUF VON MUSTERN ÜBER E-COMMERCE AUF GLAMORA.IT
Die zur Verfügung gestellten Tapetenmuster stellen einen repräsentativen Ausschnitt aus dem Design und der Qualität unserer Produkte dar.
Farben und Schattierungen: Bitte beachten Sie, dass die Farben und Schattierungen der Tapetenmuster zwischen dem gekauften Muster und der tatsächlichen Produktion abweichen können. Die Farbnuancen im Muster sind als annähernd zu betrachten. Diese Abweichung ist aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Monitorkalibrierung und Druckverfahren normal.
Verwendung von Mustern: Tapetenmuster sind nur zu Demonstrationszwecken gedacht und sollten nicht für große Flächen oder zur endgültigen Verlegung verwendet werden. Sie dienen dazu, eine allgemeine Vorstellung von Design und Farbton zu vermitteln.
Widerrufsrecht: Tapetenmuster können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, sie sind bei der Lieferung fehlerhaft oder beschädigt. Bitte setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit uns in Verbindung, wenn Sie Probleme mit den Mustern haben.
GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung ergeben können, werden dem Gericht von Modena zugewiesen.
COPYRIGHT. Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Glamora reproduziert werden.
VERTRAGSTEXT. Diese AGB wurden erstellt, um eine gute Geschäftspraxis zu erleichtern und daher im Geiste der Transparenz, Zugänglichkeit und Fairness beim Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer. Sie enthalten keine missbräuchlichen Klauseln und gelten als repräsentativ für den tatsächlichen Willen der Parteien. Sie sind auf Italienisch und in anderen Sprachen verfügbar; bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen den Versionen ist der italienische Text maßgebend.
Glamora betrachtet einen Verkauf als abgeschlossen, wenn die AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (AB) an den Endkunden gesendet wird, entsprechend der üblichen Geschäftspraxis:
1) ANFORDERUNG DES KOSTENVORANSCHLAGS durch den Kunden
2) Glamoras ANGEBOT (schriftlich)
3) BESTELLUNG des Kunden
4) AB von Glamora (schriftlich)
4a) VERSENDEN DER AB AN DEN KUNDEN
4b) PRODUKTIONSBEGINN GEMÄSS AB
VERTRAGLICHE REGELUNGEN. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf der in der AB angegebenen GLAMORA-Produkte, unter Ausschluss von Mengen, Dienstleistungen, Zubehör und/oder Produkten, die nicht ausdrücklich in der AB beschrieben sind. Sie regeln den Erstkauf durch den Kunden und jeden weiteren Kauf, auch nach einiger Zeit, und können nur durch die Neuauflage der AGB von Glamora oder durch besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien aufgehoben oder geändert werden.
ENDVERBRAUCHER. Ist der Kunde Endverbraucher, berühren diese AGB nicht seine Rechte gemäß der Gesetzesverordnung 206/2005 (ital. Verbraucherschutzgesetz) und den damit verbundenen Vorschriften.
GESCHÄFTSKUNDE. Handelt der Kunde im Rahmen seiner beruflichen und/oder gewerblichen Tätigkeit, so entstehen alle Verpflichtungen und Rechte nur zwischen den Vertragsparteien, unter Ausschluss jeglicher weiterer Verkäufe der Kette und/oder jeglichen Verkaufs des Geschäftskunden an den Endkunden. Dies gilt für jede Erfüllung (auch steuerlicher Art), Garantie, Verfall oder Verjährung. Glamora übernimmt nicht und kann keinerlei Verpflichtungen gegenüber dritten Endkunden übernehmen, gegenüber denen der Geschäftskunde als Verkäufer die gesetzlichen Verpflichtungen hat und haftet, wenn er Qualität und Eigenschaften der Produkte verspricht, die Glamora nicht anbietet.
PREIS. Die im von Glamora übermittelten Angebot angegebenen Verkaufspreise haben Vorrang vor allen anderen Preisangaben, unabhängig davon, ob sie sich auf den Glamora-Katalog oder auf das Angebot von Vertretern oder Händlern beziehen, auch wenn diese autorisiert sind.
ERMÄSSIGUNGEN. Rabatte, die in der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG auf einzelne Positionen und Auftragszeilen angegeben sind, müssen im Rahmen des gesamten vorgeschlagenen Geschäftsvorgangs bewertet werden und können nicht einzeln bewertet oder repliziert werden.
ZAHLUNG. Zahlungsort ist der Sitz von Glamora in Sassuolo (Provinz Modena), der auch für Bankwechsel oder Quittungen, Akkreditive, Wechsel usw. zu verwenden ist. Die Nichtzahlung oder der Zahlungsverzug aus welchem Grund auch immer berechtigt Glamora, unbeschadet jeder anderen Maßnahme, die Vorauszahlung der restlichen Lieferungen zu verlangen und/oder die laufenden Lieferungen auszusetzen und/oder die Ausführung von Bestellungen zu annullieren, auch gemäß Art. 1460 des italienischen Zivilgesetzbuches, wobei ab sofort jeder Anspruch auf Schadenersatz oder Sonstiges vom Kunden nicht mehr besteht. Gegen Glamora kann keine Ausnahme zur Verzögerung oder Vermeidung der Zahlung geltend gemacht werden, mit Ausnahme von Nichtigkeit, Vertragsauflösung oder Rücktritt.
LIEFERUNG AB WERK Der Verkauf von Glamora-Produkten erfolgt ab Werk, d.h. die Pflichterfüllung durch Glamora erfolgt mit der Lieferung des Produkts an den Spediteur. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltende INCOTERM-Klausel. Die Lieferung gilt auch dann als Ab Werk, wenn Glamora im Namen des Kunden und auf dessen Wunsch einen Spediteur vorsieht und somit als einfacher Vermittler agiert.
LIEFERBEDINGUNGEN. DRINGLICHKEIT. Die Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung angegeben und sind Richtwerte, die sich je nach Feiertagen, außergewöhnlichen oder gelegentlichen Ereignissen und Produktionsbedarf verschieben können. Eine dringende Lieferung des Produkts und/oder innerhalb einer strikten Frist muss zum Zeitpunkt der Anforderung des Kostenvoranschlags klar und schriftlich bei Glamora angefordert und von Glamora in der Auftragsbestätigung ausdrücklich akzeptiert werden.
ERHALT DES PRODUKTS. Zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts ist der Kunde verpflichtet, die Übereinstimmung mit dem Modell und den Mengen gemäß der Auftragsbestätigung und der freigegebenen grafischen Simulation unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Meldungen über eine Nichtübereinstimmung müssen spätestens am achten Tag nach der Lieferung schriftlich erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen.
VERWENDUNG DES PRODUKTS. Es ist nicht gestattet, Glamora-Produkte für Werbezwecke, wie z.B. für das Einrichten von Fotosets, die Dekoration von Umgebungen oder die Vorbereitung von Hintergründen für Produktwerbung zu kaufen und/oder zu verwenden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von Glamora Srl vor. Andernfalls wird Glamora Srl direkt, auch vorsorglich, die Beseitigung der unerlaubten Handlungen veranlassen sowie eine Entschädigung für etwaige Schäden einfordern.
TOLERANZEN BEI FARBE UND TEXTUR. Farb- und Strukturabweichungen zwischen dem Endprodukt und dem zuvor zur Verfügung gestellten Muster bzw. Prototyp sind nicht als Produktionsfehler zu betrachten und können daher nicht reklamiert werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Unterschiede, die innerhalb derselben Charge eines Auftrags auftreten. Diese Toleranzen sind als intrinsische Merkmale des normalen Digitaldrucksystems zu betrachten, bei dem der Produktionsprozess und die Besonderheit der verwendeten Materialien zu leichten Farb- und Texturabweichungen führen können, die die Qualität, die Eigenschaften und das ästhetische Aussehen des Endprodukts nicht beeinträchtigen. Glamora betont, dass es nicht möglich ist, eine exakte Farbübereinstimmung zwischen Designs, die auf verschiedenen Materialien gedruckt wurden, zu garantieren, da die Farbe und das Designergebnis durch die spezifischen Eigenschaften des gewählten Materials beeinflusst werden.
PRODUKTDARSTELLUNG. Aufgrund von Unterschieden in der Farbwiedergabe durch Internet-Navigationssoftware und/oder Darstellungsschemata ist es nicht möglich, eine perfekte Darstellung der Produkte auf unserer Website zu garantieren. Die Darstellung von Farben und Bildern auf unseren Online- und Offline-Werbekanälen sollte als rein indikativ betrachtet werden und kann nicht als endgültiger Beweis für die Farbe oder Textur des Produkts verwendet werden, da sie nicht in der Lage ist, die Oberflächenbedingungen, die Umgebung und die Beleuchtung, in der das Produkt vom Kunden angewendet wird, genau zu replizieren.
MESSUNGEN. Die korrekte Vermessung der zu verkleidenden Wände ist Grundbedingung und wesentlich für die Gestaltung und den Erfolg der Wandverkleidung. Die Vermessung und die korrekte Übermittlung der Maße an Glamora liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Wenn Messungen, Daten und Informationen falsch sind, haftet Glamora nicht für Mängel oder Abweichungen des Produkts oder für Schäden jeglicher Art.
GARANTIE. Glamora erklärt, dass die Produkte den für die entsprechende Produktkategorie geltenden italienischen und EU-Normen entsprechen. Glamora erklärt, dass die Produkte dazu bestimmt sind, die Funktion von Einrichtungszubehör und/oder Innendekoration zu erfüllen. Glamora bestätigt, dass die technischen Eigenschaften des Produkts den Angaben im jeweiligen technischen Datenblatt entsprechen. Unbeschadet dessen, was unter „ERHALT DES PRODUKTS“ angegeben ist, müssen alle Ansprüche wegen Produktmängeln innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung und in jedem Fall vor der Anbringung an den Firmensitz von Glamora Srl in Sassuolo (MO), Via Berna weitergeleitet werden, ansonsten droht die Verwirkung der Ansprüche. Die Anbringung des Materials impliziert den Verzicht auf die Verkaufsgarantie. Im Falle von Unstimmigkeiten muss der Kunde Glamora Srl die Möglichkeit geben, das tatsächliche Vorhandensein des Mangels und dessen Ausmaß zu überprüfen, auch durch die Zusendung von Fotografien und/oder Mustern des beanstandeten Produkts, falls von Glamora gewünscht. Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Mängel und/oder Verschlechterungen und/oder Änderungen, die nicht auf Glamora, zurückzuführen sind, einschließlich:
- Farbveränderungen oder Unterschiede im Farbton, die in die normalen Toleranzgrenzen der Produktkategorie fallen.
- Mängel, die auf eine falsche Anbringung und/oder Installation zurückzuführen sind, die nicht den von Glamora gelieferten Anweisungen entsprechen und/oder auf die Verwendung ungeeigneter oder qualitativ schlechter Klebstoffe zurückzuführen sind.
- Veränderungen oder Beeinträchtigungen, die auf die Verwendung von Reinigungsmitteln zurückzuführen sind, die ungeeignet und/oder ätzend sind und/oder in jedem Fall von den in den Anweisungen von Glamora angegebenen abweichen.
- Folgen für das Produkt durch zweckentfremdete Nutzung.
- Veränderungen oder Verschlechterung durch äußere Faktoren, auch zufällige Ereignisse, die auch in der zu verkleidenden Wand und/oder Umgebung liegen können, wie z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, Kratzer, Risse, Ablösungen und Verbrennungen.
Die Verlegung von Glamora-Wandverkleidungen auf anderen als den in den offiziellen Verlegeanleitungen oder -videos des Unternehmens angegebenen Untergründen (wie z. B.: Holz, Laminat, Metall, Harz o. ä.) oder für andere als die für die Wandverkleidung vorgesehenen Verwendungszwecke (wie z. B.: Fußbodenverlegung, Türen, Paneele, Außenbereiche o. ä.) führt zum Verlust jeglicher Garantieansprüche seitens des Käufers unter Ausschluss jeglicher vertraglicher oder außervertraglicher Haftung seitens der Firma Glamora Srl. Diese kann für eventuelle Produktmängel und/oder deren Nichtkonformität nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall erfolgt der Verkauf des Produkts auf Risiko des Käufers und es kann keine Verpflichtung oder Garantie seitens der Glamora Srl entstehen.
Unbeschadet des Vorstehenden kann die Glamora Srl nach Mitteilung der technischen Merkmale der Verlegeflächen aus reinen Kulanzgründen und ohne jegliche Haftung auf Ihre Anfrage hin Vorschläge für die Behandlung der von Ihnen genannten Unterlagen unterbreiten. Im Falle einer Bitte Ihrerseits um Vorschläge und/oder einer nachfolgenden Bestellung gilt das Vorstehende als den Parteien bekannt und wird von Ihnen ausdrücklich anerkannt und akzeptiert.
GLAMORA PRODUKTFÖRDERUNG. Die Förderung von Glamora-Produkten innerhalb von E-Commerce-Bereichen ist ausschließlich den Partnerhändlern vorbehalten, die über eine vollständige Bemusterung der Unternehmenswerbematerialien verfügen. Ausserdem unterliegt diese Befugnis bestimmten Einschränkungen und erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung seitens Glamora. Die Offenlegung von Produktpreisen innerhalb von E-Commerce-Bereichen ist unter keinen Umständen gestattet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Integrität und Qualität der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten und sowohl die Partner als auch die Endverbraucher zu schützen.
KAUF VON MUSTERN ÜBER E-COMMERCE AUF GLAMORA.IT
Die zur Verfügung gestellten Tapetenmuster stellen einen repräsentativen Ausschnitt aus dem Design und der Qualität unserer Produkte dar.
Farben und Schattierungen: Bitte beachten Sie, dass die Farben und Schattierungen der Tapetenmuster zwischen dem gekauften Muster und der tatsächlichen Produktion abweichen können. Die Farbnuancen im Muster sind als annähernd zu betrachten. Diese Abweichung ist aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Monitorkalibrierung und Druckverfahren normal.
Verwendung von Mustern: Tapetenmuster sind nur zu Demonstrationszwecken gedacht und sollten nicht für große Flächen oder zur endgültigen Verlegung verwendet werden. Sie dienen dazu, eine allgemeine Vorstellung von Design und Farbton zu vermitteln.
Widerrufsrecht: Tapetenmuster können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, sie sind bei der Lieferung fehlerhaft oder beschädigt. Bitte setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit uns in Verbindung, wenn Sie Probleme mit den Mustern haben.
GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Ausführung ergeben können, werden dem Gericht von Modena zugewiesen.
COPYRIGHT. Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Glamora reproduziert werden.
VERTRAGSTEXT. Diese AGB wurden erstellt, um eine gute Geschäftspraxis zu erleichtern und daher im Geiste der Transparenz, Zugänglichkeit und Fairness beim Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer. Sie enthalten keine missbräuchlichen Klauseln und gelten als repräsentativ für den tatsächlichen Willen der Parteien. Sie sind auf Italienisch und in anderen Sprachen verfügbar; bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen den Versionen ist der italienische Text maßgebend.